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Menschenrechte in Urlaubsländern

Das Verhalten Ihres Reiseleiters im Hinblick auf die Verhältnisse Ihres Urlaubsziels

 

Dass auf die Menschenrechtsverhältnisse im Urlaubsland hingewiesen wird, ist bei Weitem nicht die Regel, sondern bleibt die Ausnahme. Diese Informationen sollte man – gerade bei Fernreisen – jedoch strikt anfordern. Gerade auf solche Dinge, die auch den Urlauber persönlich angehen, wie das unerlaubte Lesen in der Bibel auf den Malediven, sollte der Reiseleiter hinweisen.

 

Dem Reiseleiter sollten Krisenpunkte, wie Auseinandersetzungsorte oder gefährdete Plätze im Hinblick auf Terrorangriffen bekannt sein und explizit davor warnen, gerade in Krisenländern auf eigene Faust loszuziehen.

Vor allem aber auch die Reiseanbieter sollten ein höheres Maß an Verantwortung übernehmen – Menschenrechtsverletzungen, besonders auch solche, die den Urlauber direkt angehen könnten, zu verschweigen und unterstützt vom guten Wetter das Bild einer „heilen Welt“ zu erzeugen, indem man einen Ort nur für seine Attraktionen lobt, während man die Menschen vergisst, ist verantwortungslos und um sich abzusichern, sollte hier der Urlauber selbst die Initiative ergreifen, sich unabhängig des Reiseanbieters von einem objektiven, nicht an geschäftlichen Erfolg gebundenen Dritten, wie einem der vielen in den Buchhandlungen erhältlichen seriösen Reiseführer, beraten lassen.

Sehen Sie genau hin, was in Ihrem Urlaub um Sie herum geschieht und wagen Sie einen Blick hinter die Kulissen, auch wenn Sie Gefahr laufen, etwas schlechtes in Ihrem Urlaubsziel zu erkennen.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, denn letzten Endes sollen Sie die Gelegenheit haben, in Ihrem Urlaub auszuspannen und etwas angenehmes und neues zu erleben – Dies kann und will Ihnen niemand nehmen!